Nutzungsbedingungen für Unternehmen

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2025

Produktspezifische Bedingungen finden Sie hier: PandektesByg Terms

Pandektes ApS
Farvergade 2, 5.
1463 København K
USt-IdNr. DK 43620002

1. Vereinbarung

Diese Nutzungsbedingungen legen die Bedingungen für die Lizenzierung von Produkten an Pandektes ApS fest.

Die vollständigen Bedingungen bestehen aus der schriftlichen Vereinbarung der Parteien und diesen Nutzungsbedingungen. Eine Vereinbarung gilt erst dann als bindend, wenn beide Parteien die Vereinbarung unterzeichnet oder anderweitig schriftlich bestätigt haben.

Im Falle von widersprüchlichen Informationen und/oder Auslegungszweifeln in den vollständigen Bedingungen hat die schriftliche Vereinbarung der Parteien Vorrang.

Vereinbarungen mit Studierenden über die kostenlose Nutzung von Produkten der Pandektes ApS unterliegen ausschließlich diesen Nutzungsbedingungen.

Die Angabe besonderer Bedingungen durch den Lizenznehmer gilt nicht als Abweichung von diesen Bedingungen, es sei denn, dies wurde zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Definitionen

  • „Vereinbarung“ bezieht sich auf die Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer, wie sie in der schriftlichen Vereinbarung und diesen Nutzungsbedingungen dargelegt ist.

  • „Lizenzgeber“ bezieht sich auf Pandektes ApS.

  • „Lizenznehmer“ bezieht sich auf die physische oder juristische Person, mit der der Lizenzgeber eine Vereinbarung über die Bereitstellung des Produkts geschlossen hat.

  • „Parteien“ bezieht sich sowohl auf den Lizenzgeber als auch auf den Lizenznehmer.

  • „Studierende“ bezieht sich auf Personen, die an einer Sekundar- oder Hochschuleinrichtung eingeschrieben sind.

  • „Benutzer“ bezieht sich auf Personen, die Zugang zum Produkt haben, entweder als Lizenznehmer oder durch ihre Zugehörigkeit zu einem Lizenznehmer aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses.

  • „Verbundener Benutzer“ bezieht sich auf Verwaltungspersonal, das Sekretariatsarbeiten für einen oder mehrere Benutzer ausführt. Ein verbundener Benutzer kann kein Rechtsanwaltsanwärter oder eine Person sein, die in erheblichem Maße selbstständige juristische Arbeit leistet.

  • „Produkt“ bezieht sich auf die Software, für die der Lizenznehmer eine Lizenzgebühr zahlt und die unter diese Nutzungsbedingungen fällt.

  • „Nutzungsbedingungen“ beziehen sich auf diese Bedingungen, einschließlich nachträglicher Ergänzungen und Änderungen.

  • „Nutzungsrechte“ beziehen sich auf das Recht zur Nutzung des Produkts, das der Lizenznehmer mit dem Abschluss der Vereinbarung erhält.

  • „Lizenzgebühr“ bezieht sich auf die laufende Zahlung, die der Lizenznehmer an den Lizenzgeber für den Zugang zum Produkt leistet.

  • „Lizenzzeitraum“ bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Lizenznehmer gemäß der Vereinbarung den Zugang zum Produkt erworben hat.

3. Nutzung des Produkts

3.1 Umfang der Nutzungsrechte

3.1.1 Mit Abschluss der Vereinbarung und Zahlung der Lizenzgebühr erwirbt der Lizenznehmer ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Produkts gemäß der Vereinbarung.

3.1.2 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Nutzung des Produkts durch den Lizenznehmer gemäß der Vereinbarung zu überwachen, einschließlich der Durchführung von Lizenzaudits.

3.1.3 Der Lizenznehmer und seine Benutzer dürfen das Produkt innerhalb der Organisation des Lizenznehmers gemäß dem Verwendungszweck des Produkts als juristische Datenplattform und interne Wissensaustauschplattform nutzen.

3.2 Kompatibilität

3.2.1 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die für die Nutzung des Produkts erforderliche Browsersoftware zur Verfügung steht. Der Lizenznehmer ist sich darüber im Klaren, dass die Nutzung des Produkts von der Wahl der Browsersoftware des Lizenznehmers und der Internetverbindung des Lizenznehmers abhängt.

3.3 Benutzerzugriff

3.3.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die in der Vereinbarung vereinbarte Anzahl von Benutzern innerhalb seiner Organisation anzulegen.

3.3.2 Der Benutzerzugang ist persönlich und darf von niemand anderem als dem Benutzer selbst verwendet werden.

3.3.3 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, den Zugang eines Benutzers im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Lizenznehmer und dem Benutzer zu sperren. Das Recht zur Nutzung des Produkts als Benutzer erlischt mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

3.4 Einhaltung der Nutzungsbedingungen

3.4.1 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Benutzer die Nutzungsbedingungen einhalten und über deren Inhalt informiert sind.

4. Lizenzgebühr

4.1 Zahlung

4.1.1 Der in der Vereinbarung vereinbarte Preis ist nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die Lizenzgebühr ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

4.1.2 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß den Bestimmungen des dänischen Zinsgesetzes (auf Dänisch: „Renteloven“) berechnet. Die nicht rechtzeitige Zahlung stellt einen Vertragsbruch dar.

4.1.3 Die nicht rechtzeitige Zahlung kann zum vorübergehenden Ausschluss von der Plattform führen, ohne dass der Lizenznehmer dadurch Anspruch auf Rückerstattung hat.

4.2 Kostenlose Testphasen

4.2.1 Wenn Sie sich für eine kostenlose Testphase für einen der von Pandektes angebotenen Dienste anmelden, stellen wir Ihnen diese Dienste so lange kostenlos auf Probe zur Verfügung, bis der früheste der folgenden Zeitpunkte eintritt: (1) das Ende der Testphase; (2) der Beginn eines kostenpflichtigen Abonnements; oder (3) die Beendigung der Testphase durch Pandektes nach eigenem Ermessen.

4.2.2 Wenn Sie einer kostenlosen Testphase zustimmen, erklären Sie sich auch damit einverstanden, E-Mails von uns bezüglich der Optimierung Ihrer Nutzung unseres Dienstes zu erhalten, einschließlich Tipps zur Nutzung bestimmter Dienste.

4.2.3 Alle Daten, die Sie in unsere Dienste eingeben, sowie alle Konfigurationen oder Anpassungen, die während Ihrer kostenlosen Testphase an einem Dienst durch oder für Sie vorgenommen werden, gehen dauerhaft verloren, es sei denn, Sie erwerben ein Abonnement für dieselben Dienste oder exportieren diese Dienstdaten vor dem Ende der kostenlosen Testphase.

5. Einschränkungen bei der Nutzung des Produkts

5.1 Rechte des Lizenzgebers

5.1.1 Der Lizenzgeber oder Dritte, von denen der Lizenzgeber Rechte ableitet, besitzen die geistigen Eigentumsrechte am Produkt.

5.1.2 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, sich in irgendeiner Weise Zugang zum Quellcode des Produkts zu verschaffen oder diesen zu suchen. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, irgendeine Form von Reverse Engineering durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Dekompilieren oder Deobfuskieren des Softwarecodes des Produkts, weder ganz noch teilweise. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, automatisierte Datenerfassungs- oder -extraktionsmethoden anzuwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Web-Scraping, Crawling, Data-Mining, Robots, Spiders oder ähnliche Technologien. Jeder Versuch, auf Teile der Plattform oder deren Inhalte mit automatisierten Mitteln zuzugreifen, diese abzurufen, zu kopieren, zu überwachen oder zu indexieren, ist strengstens untersagt.

5.1.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Teile oder das gesamte Produkt in einer Weise zu verändern oder zu verbreiten, die gegen die Rechte des Lizenzgebers, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum, verstößt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Sicherheitsmechanismen zu verletzen.

5.1.4 Die Kenntnisse des Lizenznehmers über Informationen und Daten zu Teilen oder dem gesamten Produkt dürfen nicht im Zusammenhang mit der Ausübung von konkurrierenden kommerziellen Aktivitäten gegenüber dem Lizenzgeber verwendet werden.

5.2 Rechte Dritter und illegales Material

5.2.1 Soweit Datenquellen auf der Plattform den Rechten an geistigem Eigentum Dritter unterliegen, unterliegt der Lizenznehmer den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für deren Vervielfältigung und Nutzung.

5.2.2 Notizen und andere Materialien, die vom Lizenznehmer in das Produkt eingegeben werden, müssen die Rechte Dritter, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum, respektieren und jederzeit den geltenden Gesetzen entsprechen. Der Lizenznehmer ist sich darüber im Klaren, dass es in seiner Verantwortung liegt, sicherzustellen, dass die Benutzer innerhalb seiner Organisation das Produkt in Übereinstimmung mit diesen Regeln nutzen. Der Lizenznehmer muss daher die notwendigen Schritte unternehmen, um Material zu entfernen, das gegen die Bedingungen verstößt.

5.2.3 Wenn der Lizenzgeber Kenntnis von illegalem, schädlichem oder verletzendem Material erhält, das vom Lizenznehmer in das Produkt eingegeben wurde, wird der Lizenzgeber die notwendigen Schritte unternehmen, um das Material zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den vorübergehenden Ausschluss des Lizenznehmers von der Plattform. Ein solcher Ausschluss berührt nicht das Recht des Lizenzgebers, die Vereinbarung zu kündigen oder Schadensersatz zu fordern.

5.3 Handlungen des Lizenznehmers, die gegen diesen Abschnitt verstoßen

5.3.1 Der Lizenznehmer ist sich darüber im Klaren, dass die Nichteinhaltung dieses Abschnitts 5 der Nutzungsbedingungen einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung darstellt.

6. Aktualisierungen und Änderungen am Produkt

6.1 Der Lizenznehmer ist sich darüber im Klaren, dass das Produkt kontinuierlich weiterentwickelt wird und regelmäßig Änderungen und Aktualisierungen am Produkt vorgenommen werden. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, das Produkt jederzeit und ohne Vorankündigung zu aktualisieren und zu ändern. Änderungen und Aktualisierungen, die der Lizenzgeber am Produkt vornimmt, berechtigen den Lizenznehmer nicht dazu, Ansprüche wegen Vertragsverletzung geltend zu machen.

6.2 Der Lizenzgeber wird sich bemühen, Aktualisierungen nach Möglichkeit zu Zeiten durchzuführen, in denen das Produkt weniger genutzt wird.

6.3 Änderungen und Aktualisierungen, die der Lizenzgeber am Produkt vornimmt, können zu erheblichen Änderungen an den Funktionen des Produkts führen. Solche erheblichen Änderungen berechtigen den Lizenznehmer ebenfalls nicht dazu, Ansprüche wegen Vertragsverletzung geltend zu machen.

7. Fehlerbehebung, Support und Wartung

7.1 Der Lizenznehmer hat während der regulären Geschäftszeiten des Lizenzgebers Anspruch auf Kundensupport sowohl per Telefon als auch per E-Mail. Der Lizenzgeber bemüht sich, den Support so schnell wie möglich bereitzustellen, die genaue Wartezeit hängt jedoch von der Art der Anfrage ab. Wenn der Lizenzgeber den Support nicht sofort oder innerhalb eines Tages leisten kann, erhält der Lizenznehmer eine Schätzung der Bearbeitungszeit.

7.2 Der Support ist über eine schriftliche Anfrage innerhalb des Produkts oder unter support@pandektes.com erreichbar.

7.3 Das Produkt wird im Ist-Zustand („as-is“) und ohne jegliche Gewährleistung lizenziert. Der Lizenzgeber überwacht das Produkt kontinuierlich, garantiert jedoch nicht, dass keine Fehler, Unannehmlichkeiten, Unterbrechungen und Ähnliches auftreten. Das Produkt ist in erster Linie eine Datenplattform, deren Zweck darin besteht, Daten zu sammeln und für den Lizenznehmer übersichtlich darzustellen. Die gesammelten Daten umfassen eine Reihe von öffentlich zugänglichen Daten, über die der Lizenzgeber keine Kontrolle und/oder kein Eigentum hat. Der Lizenzgeber behält sich Änderungen im Ausgangsmaterial vor und übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die aus den genannten Quellen stammen.

8. Haftung

8.1 Allgemeine Haftung

8.1.1 Der Lizenzgeber haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden des Lizenznehmers, die sich aus der Nutzung des Produkts ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsausfall, entgangenen Gewinn oder entgangene Einnahmen.

8.1.2 Der Dienst des Lizenzgebers stellt keine Rechtsberatung oder Ähnliches dar. Der Lizenzgeber haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Ratschläge, die auf der Grundlage von Informationen aus dem Produkt oder aufgrund des fehlenden Zugangs zum Produkt erteilt wurden.

8.1.3 Die Haftung des Lizenzgebers für Schäden aufgrund einer Verletzung der Vereinbarung übersteigt in keinem Fall den Betrag der Lizenzgebühr, die der Lizenznehmer für den Lizenzzeitraum gezahlt hat, in dem der Schaden aufgetreten ist.

8.2 Produkthaftung

8.2.1 Der Lizenzgeber unterliegt der Produkthaftung nur insoweit, als diese nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden kann. Der Lizenzgeber schließt eine Produkthaftung auf jeder anderen Grundlage aus.

9. Höhere Gewalt (Force Majeure)

9.1 Keine der Parteien hat Anspruch auf Entschädigung im Falle der Nichterfüllung einer Verpflichtung aus der Vereinbarung, sofern die Nichterfüllung auf Höhere Gewalt zurückzuführen ist.

9.2 Höhere Gewalt liegt vor, wenn eine Partei aufgrund von Pandemien, Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen, öffentlichen Beschränkungen, Import- oder Exportverboten, Naturkatastrophen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Erdbeben, Sturmfluten, großflächige Überschwemmungen, Tornados, Vulkanausbrüche sowie den Ausbruch von Arbeitskonflikten, Bränden, Cyberangriffen oder ähnlichen Ereignissen, die von den Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht vorhergesehen werden konnten oder hätten werden müssen, an der Erfüllung der Vereinbarung gehindert ist.

9.3 Unter Cyberangriffen versteht man unbefugte Handlungen oder versuchte Handlungen, die Daten im Produkt zerstören, entfernen, zurückhalten und/oder verändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Phishing, Ransomware und Supply-Chain-Angriffe.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1 Die Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem beide Parteien die schriftliche Vereinbarung unterzeichnet oder anderweitig schriftlich bestätigt haben, und läuft für den vereinbarten Zeitraum oder bis die Vereinbarung von einer der Parteien gekündigt wird.

10.2 Wenn in der Vereinbarung kein Enddatum definiert ist, kann sie mit einer Frist von 30 Tagen vor dem nächsten Lizenzzeitraum gekündigt werden, sofern in der schriftlichen Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingeht, wird sie ab dem darauffolgenden Lizenzzeitraum wirksam.

10.3 Die Kündigung muss schriftlich an support@pandektes.com erfolgen.

10.4 Die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen durch den Lizenznehmer berechtigt den Lizenzgeber zur fristlosen und fristlosen Kündigung der Vereinbarung mit sofortiger Wirkung. Im Falle der Kündigung durch den Lizenzgeber hat der Lizenznehmer Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühr für den verbleibenden Lizenzzeitraum.

11. Rechte

11.1 Übertragung

11.1.1 Die Rechte und Pflichten der Parteien aus der Vereinbarung dürfen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden. Im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung, sei es durch Fusion, Spaltung, Verkauf usw., kann der Lizenzgeber jedoch seine Pflichten und Rechte ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Lizenznehmers auf Dritte übertragen. Der Lizenzgeber wird das geltende dänische Recht einhalten und gegebenenfalls die Zustimmung des Lizenznehmers einholen.

11.2 Material des Lizenznehmers im Produkt

11.2.1 Der Lizenzgeber hat keine Rechte an Notizen und anderem Material, das vom Lizenznehmer in das Produkt eingegeben wird.

11.2.2 Vom Lizenznehmer in das Produkt eingegebene Notizen und andere Materialien werden vom Lizenzgeber nicht für eigene Zwecke verwendet. Auf solche Einträge kann im Supportfall oder dort zugegriffen werden, wo der Zugriff für die Wartung und Sicherheit des Produkts erforderlich ist. Der Zugriff auf solche Einträge ist auf bestimmte Mitarbeiter des Lizenzgebers beschränkt, die Aufgaben im Zusammenhang mit Support, Wartung und Sicherheit ausführen, die einen Zugriff erforderlich machen. Alle Informationen, die diesen Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kenntnis gelangen, werden vertraulich behandelt.

12. Änderung der Nutzungsbedingungen

12.1 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen ohne Vorankündigung zu ändern.

12.2 Wünscht der Lizenznehmer keine Bindung an die neuen Nutzungsbedingungen, muss er dies dem Lizenzgeber innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitteilen. Die Vereinbarung gilt dann als vom Lizenzgeber gemäß Abschnitt 10 der Nutzungsbedingungen gekündigt.

12.3 Teilt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber nicht wie oben erwähnt mit, dass er nicht an die neuen Nutzungsbedingungen gebunden sein möchte, gelten die neuen Nutzungsbedingungen nach Ablauf der 14 Tage.

13. Datenverarbeitung

13.1 Soweit der Lizenzgeber im Rahmen der Erhebung relevanter Kundeninformationen allgemeine Informationen vom Lizenznehmer erhält („personenbezogene Daten“), werden diese sicher und vertraulich gemäß den geltenden dänischen und EU-Rechtsvorschriften, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.

13.2 Der Zweck der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht darin, das Produkt gemäß der Vereinbarung bereitzustellen. Der Lizenzgeber darf die personenbezogenen Daten nur für die Zwecke verwenden, für die sie erhoben wurden.

13.3 Der Lizenzgeber beauftragt Dritte mit der Verarbeitung aller oder von Teilen der personenbezogenen Daten. Der Lizenzgeber hat mit den relevanten Dritten Auftragsverarbeitungsvereinbarungen abgeschlossen und stellt so die Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sicher.

13.4 Der Lizenznehmer kann in der Datenschutzrichtlinie des Lizenzgebers jederzeit mehr über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Lizenzgeber und die Rechte erfahren, die dem Lizenznehmer als betroffene Person zustehen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Die Vereinbarung der Parteien unterliegt dänischem Recht und muss in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt werden.

14.2 Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, müssen im Wege einer Mediation durch das dänische Schiedsinstitut (mediationsinstituttet.dk) beigelegt werden und müssen gemäß den jeweils geltenden Regeln für die Behandlung von Fällen durch das dänische Schiedsinstitut erfolgen.

14.3 Wenn nach Ansicht einer oder mehrerer Parteien ein Streit zwischen den Parteien entstanden ist, ist jede Partei berechtigt, beim dänischen Schiedsinstitut einen Antrag auf Einleitung einer Mediation zu stellen.

14.4 Die Mediation schließt die Inanspruchnahme vorläufiger Rechtsschutzmaßnahmen wie Arrest und einstweilige Verfügungen nicht aus, noch hindert sie eine Partei daran, eine Klage vor den unten angegebenen Gerichten zu erheben oder andere rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Streitfall einzuleiten, um den Verlust von Rechten aufgrund von Untätigkeit oder Verjährung zu vermeiden.

14.5 Wenn der Streitfall nicht durch eine abgeschlossene Mediation beigelegt wird, ist jede Partei berechtigt zu verlangen, dass der Streitfall durch die dänischen Gerichte entschieden wird.